Dentastico hat die KFO-Abrechnung im Blut:
Wir sind Ihre externen Abrechnungsprofis für die Kieferorthopädie

Hand aufs Herz: Was bedeutet eine optimale Abrechnung für Kieferorthopäden und Zahnarztpraxen, also für Sie und Ihr Praxisteam?

  • Sie erwirtschaften den Umsatz, den Sie verdienen.
  • Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche – auf Ihre Profession.
  • Sie freuen sich mit einem guten Gefühl auf die nächste Quartals-Abrechnung.
  • Sie behalten den Überblick und fühlen sich sicher.
  • Sie müssen keine Personallücken schließen – das übernehmen wir.

Fünf Punkte, die Sie sich auch für Ihre Praxis wünschen? Dann freuen wir uns auf den Weg Ihrer Praxis mit uns – den externen Abrechnungsprofis für die Kieferorthopädie aus Hannover.

Sie haben eine Praxis für Kieferorthopädie oder eine Zahnarztpraxis mit Leistungen rund um die KFO?

Dann rechnen Sie doch künftig mit uns ab. Das dentastico-Team ist auf die Abrechnung der KFO spezialisiert. Was wir miteinander erreichen können, erfahren Sie unter:

0511 - 12 35 06 43

KFO-Abrechnung mit dentastico:
für das gute Gefühl in Ihrer Praxis

Nein! Abrechnung ist nicht gleich Abrechnung. Nur weil sich jemand in der zahnärztlichen Abrechnung auskennt, heißt das nicht, dass sie oder er auch weiß, wie die KFO optimal abgerechnet wird.

Außer, man weiß es wirklich.

Das dentastico-Team hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Team aus unterschiedlichen Spezialistinnen und Spezialisten entwickelt. So decken wir jeden Bereich der zahnärztlichen Abrechnung ideal ab und bleiben am Puls der Zeit.

5 Argumente für die externe KFO-Abrechnung

  1. Wir geben Ihnen mehr Zeit und mehr Ruhe für Ihre Arbeit in der Praxis.
  2. Wir entdecken neue Potenziale bei Umsatz und Gewinn durch die präzise Abrechnung Ihrer KFO-Leistungen.
  3. Wir geben Ihnen Sicherheit, weil wir seit Jahren und jeden Tag mit Leidenschaft abrechnen.
  4. Wir sind an Ihrer Seite, wenn Ihre Abrechnungskräfte ausfallen.
  5. Wir sind flexibel für Sie da: Bei Ihnen vor Ort, in der Talentschmiede in Hannover oder remote, via Online-Call.

Wir sind thematisch immer auf dem Laufenden und konzentrieren uns auf das Wesentliche: auf Ihre Abrechnung! So vermeiden wir Fehler, die aus Zeit- und Personalmangel oder aus Unkenntnis immer wieder auftauchen:

  • … die fehlende oder falsche Abrechnung von Positionen
  • … Termine / Einreichungen werden nicht eingehalten
  • … fehlende Laborrechnungen, sodass Apparaturen nicht abgerechnet werden können
  • … es wird vergessen, Nachanträge / Verlängerungspläne für neue Leistungen oder für eine Verlängerung der Behandlung zu schreiben

Die Folgen: Honorarverlust und viel Arbeit für weniger (möglichen) Ertrag.

Krankenkassen und Versicherer weigern sich zu zahlen, wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden. Die Kassen streichen Positionen und erbrachte Leistungen – mit negativen wirtschaftlichen Folgen für Ihre KFO-Praxis oder Ihre Zahnarzt-Praxis.

Womit Sie bei uns rechnen können:

Erfahren Sie alles zu unserem umfassenden Angebot einer externen zahnärztlichen Abrechnung oder rufen Sie uns gerne direkt an:

0511 - 12 35 06 43

KFO. GOZ. BEMA. GKV. –
Hier ist unsere Sabrina zu Hause

Erwähnten wir es schon einmal? Wir haben für jedes Abrechnungsthema eine Spezialistin.

Geht es um die KFO-Abrechnung, heißt Ihr Abrechnungs-Profi Sabrina Hoffmann. Ihre Leidenschaft für die Kieferorthopädie wandelt sie in effiziente Abläufe um. So vereinfacht sie den Alltag in Ihrer KFO-Praxis und bringt schnell einen wirtschaftlichen Mehrwert für die Praxis.

“Die Behandlung und die Abläufe in der KFO habe ich wirklich von der Pike auf gelernt. Nach meiner Ausbildung zur ZFA führte mein Weg direkt in die Kieferorthopädie. Hier habe ich 9 Jahre am Stuhl assistiert und jede Behandlung detailliert kennengelernt. Die KFO hat mich so fasziniert, dass ich in dieser Zeit die Aufstiegsfortbildung zur Kieferorthopädischen Fachassistentin absolvierte, um noch mehr Fachwissen zu erlangen. Nach und nach gehörte die Abrechnung immer mehr zu meinen Aufgaben und ich wusste: Das möchte ich künftig machen. Dass ich jetzt im dentastico-Team meiner Berufung nachgehen kann, ist für mich ein Glücksfall.”

– Sabrina Hoffmann, KFO-Abrechnung bei dentastico

Sabrina und dentastico

Mehr zu unserem wunderbaren Team erfahren Sie auf unserer Seite über das Abrechnungs-Team und die Talentschmiede von dentastico in Hannover.

Team & Talentschmiede

Fragen und Antworten zur KFO-Abrechnung für Kieferorthopäden und Zahnarztpraxen

Was ist bei der Aufstellung der Mehrkosten in der KFO zu beachten?

Die beantragten und genehmigten Kassenpositionen müssen dem Patienten angerechnet werden. Beispiel Brackets kleben: Hier kann privat die 6100 berechnet werden, dann muss in jedem Fall die 126a vom Behandlungsplan abgezogen werden. Geschieht dies nicht, liegt Abrechnungsbetrug vor. Das gilt übrigens auch bei Reparaturen.

Jeder Kieferorthopäde ist verpflichtet, dem Patienten eine reine Kassenbehandlung anbieten, es ist kein Muss, die MKV (Mehrkostenvereinbarung) zu nehmen

In welcher Höhe können Mehrkosten in der KFO abgerechnet werden?

Je nach Behandlung kann diese Summe zwischen 1900,00 € und 2200,00 € liegen, sie ist aber variabel.

Warum sind Nachanträge oder Verlängerungsanträge so wichtig?

Hat die Krankenkasse eine Behandlung genehmigt, sind Kieferorthopäden und Zahnärzte verpflichtet, die Kasse über Veränderungen und Abweichungen zu informieren. Ein Nachtrag ist dann nötig, wenn z. B. mehrere Reparaturen anfallen oder wenn die Behandlung länger als geplant verläuft. Bleibt der Nachtrag aus, können Leistungen nicht abgerechnet werden und es droht Honorarverlust.

Dauert die Behandlung länger als zu Beginn geplant, Muss ein Verlängerungsplan geschrieben werden.

Welche zusätzlichen Privatleistungen kann ich in der KFO berechnen?

Eine Abrechnung der Approximalen Schmelzreduktion (ASR) über die 4040a (analog anlegen) möglich. Die 1040 wird bei einer kompletten Zahnreinigung berechnet. Werden nur einzelne Zähne gereinigt, können auch die Ziffern 4050 und 4055 berechnet werden (gilt nicht für die 6110).

Wie werden Alignertherapien korrekt abgerechnet?

Wichtig für eine Kostenübernahme der Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen: Zuerst muss immer ein Behandlungsplan inkl. Befund, Diagnostik und Therapie erstellt werden. Die Behandlung sollte zudem medizinisch notwendig und begründet sein. Fotos sollten immer extra- und intraoral angefertigt werden, hierzu die intraoralen Aufnahmen analog anlegen. Auch hier ist die ASR wichtig!

Tipps und Informationen zur KFO-Abrechnung von Ihrem dentastico-Team

Wir erleben es täglich: Immer wieder kommt es zu den immer gleichen Fehlern und Fragen. Hier eine kleine Aufstellung unserer Abrechnungsprofis aus der kieferorthopädischen Praxis.

  • Fehlende Nachanträge – und gleichzeitige private Abrechnung – Auch hier gilt es, für den Kassenpatienten die genehmigten Kassenleistungen zu erbringen. Die privaten Leistungen können zusätzlich berechnet werden. Wenn man die Leistungen von Anfang an privat in Rechnung stellt, kann es zu Honorarverlust oder Strafen führen.
    Der kassenzahnärztliche Kieferorthopädie ist dem Versicherten gegenüber verpflichtet, diesen Anspruch zu erfüllen. Erst, wenn die gesetzliche Krankenkasse den Nachantrag ablehnt, kann die Leistung komplett privat in Rechnung gestellt werden.
  • Werden Platzhalter / Lückenhalter eingesetzt (123a) muss die Laborrechnung hinzugefügt werden. Wird diese nicht mit abgerechnet, kann es zur Streichungen kommen.
  • Abschläge können erst mit Beginn der aktiven Behandlung abgerechnet werden und nicht schon vorher. Auch hier sind Streichungen möglich.
  • Die Frühbehandlung muss im 6. Quartal beendet werden. Sonst verliert man mögliche Abrechnungen im Rahmen der die Enduntersuchung. Zum Beispiel:
    • 7a = 19,00 €
    • 117 = 35,00 €
    • Abformpfosten = 5,60 €
    • M + L = ca. 50,00 € je nach Labor
    • ggf. 116 × 2 = 30,00 € = 109,60 €
    • ggf. 139,60 € + 6. Abschlag
  • Die Approximale Schmelzreduzierung (ASR) wird gerade bei Alignertherapien häufig vergessen. In der Praxis muss sie analog angelegt werden, z.B. mit der 2100, als 2100a – Approximale Schmelzreduktion gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (entsprechend der GOZ Nr. 2100 Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien).
    • = 36,11 € beim einfachen Zahn (pro Zahn).
Sie möchten Ihre KFO-Abrechnung sicher, gewinnbringend und in guten Händen wissen?

Dann rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihre aktuelle Situation. Sabrina Hoffmann und das dentastico-Team erreichen Sie (fast) rund um die Uhr. Klingeln Sie gerne in Hannover durch (0511-12 35 06 43 / 0157-789 33 666) oder schreiben Sie uns ein E-Mail an info@dentastico.de.

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