Delegation als wirtschaftliches Instrument
Aus der PraxisZMV und Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement
dentastico GmbH
Wir alle wissen, dass jede Zahnarztpraxis primär ein Wirtschaftsunternehmen ist.
Erfolg wird durch stetigen Umsatz generiert und ist messbar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, an wo zusätzliche Stellschrauben zu finden sind, die die Ökonomie der Praxis weiter erhöhen kann. Und hier lohnt es sich, gewohnte Abläufe immer wieder zu hinterfragen und gegebenenfalls zu adaptieren.
Die zahnärztliche Tätigkeit ist rein rechnerisch in der Praxis der größte Kostenfaktor mit Hinblick auf das Stundenhonorar, das erwirtschaftet werden muss. Die Delegation von maximal zulässigen Maßnahmen schafft Freiräume für den Behandler.
Das Zahnheilkundegesetz sieht in § 1 Abs. 5 und 6 vor, dass bestimmte Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxe-Helferin oder Dental-Hygienikerin delegiert werden können. Damit ist die Grundlage der Delegation für viele Bereiche gegeben.
Konkret:
In vielen Praxen ist die Kinder- und Erwachsenenprophylaxe ein fest etablierter Bereich. In der Regel werden die professionellen, privat zu zahlenden Sitzungen von den Prophylaxe-Fachkräften durchgeführt.
Wie sieht es aber beispielsweise mit der Individualprophylaxe der Kinder bis 18 Jahre aus?
Wir sehen häufig, dass die BEMA IP1-4 auch selbstverständlich von ZMPs durchgeführt werden. Bei guter Einarbeitung ist da eine Delegation natürlich auch an die Zahnmedizinischen Fachkräfte möglich. Im Übrigen ist die Politur bzw. Reinigung der Zähne nach dem Einfärben nicht Teil der Kassenleistung IP1 oder IP2. Die Leistungen beinhalten lediglich das Erheben eines Mundhygieneindizes zur Bewertung von Plaque- bzw. Blutungsneigung sowie die Aufklärung des Patienten über Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zahnpflege, Ernährungsgewohnheiten und praktische Übungen. Das bedeutet, dass viele Praxen die anschließende Reinigung und Politur zusätzlich ohne Vergütung verschenken. Nett, aber wirtschaftlich?
Ein weiteres Beispiel für wirtschaftliche Optimierung ist die Delegation bei der Vor- und Nachbereitung von laufenden Wurzelkanalbehandlungen. Es ist angängig, das Anlegen des Kofferdams sowie die Entfernung der provisorischen Füllung und im Anschluss auch das Legen der neuen provisorischen Füllung an die Mitarbeiterin zu delegieren.
Des Weiteren macht es Sinn, die Befunderhebung und das Dokumentieren der Werte eines PA-Status and die Prophylaxe-Fachkraft bzw. eines Dentalhygienikers weiterzugeben. Die Diagnose und Therapieplanung kann in wesentlich kürzerer Behandlungszeit im Anschluss vom Behandler erhoben und erläutert werden.
Das sind nur Ansätze für Delegationsbeispiele, die standardisiert umgesetzt, viele Freiräume für die Behandler schaffen und die Wirtschaftlichkeit der Praxis erhöhen. Ganz nebenbei wird mit der verantwortungsvollen Übernahme von Aufgaben die Motivation der Mitarbeiter gesteigert.
Fazit:
„Es sind nicht die Werkzeuge, an die du glaubst – Werkzeuge sind nur Werkzeuge – sie funktionieren oder sie funktionieren nicht. Es sind die Menschen, an die du glaubst oder nicht.“
Steve Jobs